Expertentipp: EEWärmeG mit effizienter Lüftung erfüllen

Beim Bau einer neuen Immobilie muss der Wärmebedarf anteilig aus mindestens einer erneuerbaren Energie gedeckt werden. Das schreibt das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) vor. Um es zu erfüllen, gibt es für Bauherren verschiedene Möglichkeiten – von Solarthermie und Photovoltaik über eine Pelletheizung bis hin zur Wärmepumpe. Doch nicht immer erweisen sich diese Maßnahmen als wirtschaftlich in einem Objekt. Eine mögliche Alternative ist Abwärme aus kontrollierter Wohnungslüftung.

Um die gesetzlichen Auflagen einzuhalten, bieten sich insbesondere Lüftungssysteme an, die mit Wärmerückgewinnung arbeiten. Sie schaffen ein gesundes Raumklima und gelten laut EEWärmeG als zulässige „Ersatzmaßnahme“, um den geforderten Quoten zu erfüllen. Die meisten Systeme schaffen das mühelos aufgrund ihrer effizienten Arbeitsweise:  Aus feuchten und geruchsanfälligen Räumen saugt das Lüftungssystem die verbrauchte Luft ab und führt zugleich Frischluft in die Zimmer ein. In einem Wärmetauscher werden beide Ströme berühungslos aneinander vorbeigeführt. Dabei erwärmt die warme Abluft die Frischluft.

Zum einen wird durch diesen Prozess das Raumklima optimiert. Zum anderen senkt die Wärmerückgewinnung die Gebäudeheizlast. Das Potenzial liegt bei bis zu 20 Prozent. Weil so wertvolle Energieressourchen eingespart werden, erkennt der Gesetzgeber diese Form der Abwärmenutzung als „regenerative Energie“ an. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wärmerückgewinnungsgrad der Lüftungsanlage bei mindestens 70 Prozent liegt und das System eine Leistungszahl von 10 aufweist. Die meisten Anlagen entsprechen diesen Vorgaben.

Für die Installation müssen Bauherren im Vergleich zu anderen EEwärmeG-konformen Lösungen vergleichsweise geringe Kosten einkalkulieren. Im Gegenzug erhalten sie ein modernes System, das hilft, Bauschäden durch Schimmel zu verhindern und enorme Energieeinsparungen ermöglicht.