Widerrufsrecht

Vorsicht bei Sondereigentums- und Mietverwaltung vor verbraucherschützenden Widerrufsrechten und Informationspflichten bei der Begründung, Änderung und Aufhebung von Wohnraummietverhältnissen

Bereits mit Wirkung zum 13. Juni 2014 (BGBl. I 2013, S. 3642 ff.) wurde für Haustürgeschäfte und Geschäfte, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, ein neues Verbraucherschutzrecht geschaffen. Jene Regelungen sind auch bei der Vermietung von Wohnraum von Interesse, auch und gerade für Sondereigentums- und Mietverwalter. Grundsätzlich soll auch der (werdende) Wohnraummieter vor Überrumpelung und psychischem[…]