Hochwasserschutz bekommt höheren Stellenwert

Gesetzesänderung für Oktober 2017 geplant

Der Sommer ist da, die Sonne lacht – doch auch das eine oder andere Gewitter hat seine Spuren hinterlassen. Überflutete Keller durch Starkregen waren beispielsweise die Folge. Gerade die empfindliche Elektronik von Heizungsanlagen kann dabei Schaden nehmen und bei Ölheizungen läuft schlimmstenfalls sogar Öl aus, welches dann das Grundwasser verunreinigt.

Ein Grund, weshalb die Installation neuer Ölheizungen gerade in hochwassergefährdeten Gebieten ab Herbst 2017 teilweise verboten wird. Das geht aus dem zweiten Gesetz zum Schutz vor Überschwemmungen hervor, das der Bundestag verabschiedet hat. Flächendeckend ist das Verbot allerdings nicht und es gibt Ausnahmen: So dürfen neue Ölheizungen nur dann nicht in Betrieb genommen werden, wenn es eine Alternative zu vergleichbaren Kosten gibt, beispielsweise eine Gasheizung oder eine Elektroheizung.

Bestehende Anlagen müssen in sogenannten Überschwemmungsgebieten innerhalb von fünf Jahren gesichert werden. In anderen Risikogebieten haben Grundstückseigentümer dafür 15 Jahre Zeit. In Fällen, in denen kein Austausch möglich ist, müssen die Öltanks hochwasserfest gemacht und beispielsweise gegen ein Aufschwemmen gesichert werden.

Das Bundesumweltministerium begründet das Ölheizungsverbot mit den hohen Kosten, die ausgelaufenes Öl mit sich bringt. Fast Dreiviertel der Hochwassersachschäden an Gebäuden werden laut Schätzungen durch ausgetretenes Heizöl verursacht.

Länder bekommen Vorkaufsrecht

Das neue Gesetz soll auch den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern. Für bestimmte Grundstücke in gefährdeten Gebieten erhalten die Länder ein Vorkaufsrecht. Planungs- und Gerichtsverfahren bei Hochwasser-Schutzbauten werden beschleunigt. Außerdem bekommt Hochwasserschutz bei der Bauplanung einen größeren Stellenwert.

Hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge, die Schäden durch künftige Hochwasser vorbeugt, sollen künftig mehr gefördert werden.

Neu ist eine bessere Vorsorge nicht nur in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten, sondern auch beispielsweise in Gebieten, die etwa durch einen Deichbruch hochwassergefährdet sind. Kommunen sollen deshalb im Bebauungsplan für diese Gebiete Anforderungen festlegen können, deren Erfüllung die Gefahr von Schäden bei Überflutungen vermeidet. Dazu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert.

In Gebieten ohne Bebauungsplan muss der Bauherr dafür Sorge tragen, dass er sich ausreichend vor Hochwasserschäden schützt. Dazu gehören laut Bundesumweltministerium etwa höhere Türschwellen oder die Sicherung von technischen Einrichtungen.

Das Gesetz wird voraussichtlich im Oktober in Kraft treten. Es wird zwar vorher noch einmal im Bundesrat besprochen, bedarf aber nicht der Zustimmung durch die Länder.

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