Widerrufsrecht

Vorsicht bei Sondereigentums- und Mietverwaltung vor verbraucherschützenden Widerrufsrechten und Informationspflichten bei der Begründung, Änderung und Aufhebung von Wohnraummietverhältnissen

Bereits mit Wirkung zum 13. Juni 2014 (BGBl. I 2013, S. 3642 ff.) wurde für Haustürgeschäfte und Geschäfte, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, ein neues Verbraucherschutzrecht geschaffen. Jene Regelungen sind auch bei der Vermietung von Wohnraum von Interesse, auch und gerade für Sondereigentums- und Mietverwalter. Grundsätzlich soll auch der (werdende) Wohnraummieter vor Überrumpelung und psychischem[…]

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Einblicke in die Konkurrenz

fm.benchmarking Bericht 2016: Einblicke in die Konkurrenz Der neue fm.benchmarking Bericht von rotermund.ingenieure ist erschienen. Gebäudebetreibern und -eigentümern gibt er alljährlich die Gelegenheit, sich mit der Konkurrenz auf Basis aktueller Kennzahlen aus dem Gebäudebetrieb zu vergleichen. Für die aktuelle Ausgabe hat das Ingenieurbüro die Daten von Gebäuden mit einer gesamten Bruttogrundfläche von über 85 Millionen[…]